Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat die außenwirtschaftlichen Meldevorschriften im Kapital- und Zahlungsverkehr geändert. Diese treten zum 1. Juli 2013 in Kraft. Ab dann müssen alle Meldungen elektronisch bei der Bundesbank eingereicht werden. Zudem wird die Anlage Z 1 zur AWV abgeschafft, welche bisher von der eigenen Hausbank weitergeleitet wurde. Die Meldungen der Z 1 Positionen erfolgt zukünftig über die Z 4 oder Z 10. Des Weiteren ändern sich die Kennzahlen zur tieferen...