Unsere drei Notare Dr. Christoph Wolter, Richard Prechtel und Dr. Alexander Nefzger waren gemeinsam mit der aptum Group Gastgeber des Immobilien-Dialogs Hannover der Heuer Dialog GmbH. Welche Themen dort diskutiert wurden und welche Learnings sie mitgebracht haben, lesen Sie jetzt in unserem Blog insight activelaw:
Real Estate-Branche aufgepasst: Mit unserem Rabatt-Code sparen Sie beim Eintritt für die Veranstaltung der Heuer Dialog GmbH am 30. November in Hannover! Vor Ort erwarten Sie unsere Notare Dr. Christoph Wolter und Richard Prechtel. Wir freuen uns auf Sie!
Der Norden braucht eine Plattform, auf der sich alle Stakeholder von Immobilienprojekten austauschen können – und wir freuen uns, diese mit "Hannover Real Estate Partners Meet Friends" gefunden zu haben!
“SORRY, BIN IN EILE. FRISTENDE!“
Mehr kriegen die übrigen Teilnehmer des B2Run Hannover heute vom Team activelaw voraussichtlich nicht zu sehen. Wir sind ja schließlich laufend im Recht… 😉 Viel Erfolg unseren sportlichen Kolleg:innen!
Wir danken der LORENZ Bauunternehmen GmbH und Marc Lorenz herzlich für die Einladung zum überaus gelungenen Sommerfest - auch, wenn wir ein bisschen Sorge haben, dass unsere Partner Christoph Heidelberg und Tobias Bathon möglicherweise so viel Spaß beim Baggerfahren hatten, dass sie nun über einen Berufs- und Branchenwechsel nachdenken könnten...
Bisher haben unsere zwei Notare Dr. Christoph Wolter und Richard Prechtel Klient:innen bei allen Anliegen begleitet. Nun erhalten sie Verstärkung – von Dr. Alexander Nefzger! Alle Infos zum dritten Notar im Team bei uns im Blog:
"You know where you are? You're in the jungle, baby!"
Nun, zumindest farblich passte unsere Loge in der Heinz von Heiden Arena schon zum Guns 'n' Roses Konzert. Die Loge wird derzeit noch renoviert - aber wir freuen uns darauf, hier schon bald Heimspiele und weitere Konzerte gemeinsam mit Mandant:innen zu verfolgen!
Bis zu 2.000 Euro Strafe drohen bei Verstößen gegen das neue Nachweisgesetz. Matthias Wolf, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt, worauf es bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen jetzt ankommt.
Müssen Sie Ihre Arbeitsvertragsvorlagen überarbeiten? Am 1. August 2022 tritt die neue Arbeitsbedingungsrichtlinie in Kraft – und bei Verstößen dagegen drohen Ihnen als Arbeitgeber Bußgelder bis zu einer Höhe von bis zu 2.000 Euro!