AHK Polenhat einen Beitrag geschrieben.21. November 2018
Entsendung von Arbeitnehmern nach Polen - Meldeplichten!
Entsendende Unternehmen aus dem EU-Ausland müssen jetzt eine für den Entsendezeitraum in Polen ansässige Person gegenüber der Arbeitsinspektion benennen, die ihr gegenüber als Ansprechpartner in den behördlichen Entsendeangelegenheiten auftritt.
https://ahk.pl/fileadmin/AHK_Polen/Recht_und_Steuern/Dokumente/AHK_Merkblatt_Meldepflichten.pdf