Das Sachverständigenbüro ist jetzt auch Vertragspartner des Technischen Dienstes der GTÜ.
Als Unterschriftsberechtigter des Technischen Dienstes erstellen wir unter Anderem erforderliche Gutachten für:
NEU: Begutachtung nach § 21 StVZO - "Vollgutachten"
EU: "Einzelabnahmen" nach § 19(2) StVZO i. V. m. § 21 StVZO
Einzelgenehmigungen von Neufahrzeugen nach § 13 EG-FGV