Nachdem seit Jahresbeginn die Insolvenzantragspflicht für Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung wieder greift, vereinfachte die Bundesregierung nochmals den Zugang für betroffene Unternehmen.
Dennoch bedauerlich, dass weiterhin viele Unternehmen auf die Auszahlungen für November und Dezember warten. Diese bleiben (noch) von der Antragspflicht befreit.
#AtonAdvisors #KrisenManagement
Jetzt ist es amtlich: Am 01.01.2021 tritt das #SanInsFoG in Kraft. Welche Auswirkungen wird dieses Gesetz haben? Dies wollen wir mit einer Serie von Thesen beleuchten. Wir freuen uns auf die Diskussion und sind gespannt, wie die Praxis mit den Änderungen umgehen wird.
#StaRUG #restrukturierung #insolvenz
Herbstzeit ist Planungszeit!
Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten wie unter Covid-19, stellt die Budgetplanung 2021 viele Unternehmen vor Herausforderungen. Welche Aufträge treten ein oder verschieben sich? Ändern sich Zahlungsbedingungen, fallen Lieferanten aus?
Sprechen Sie uns an!
ATON Advisors begrüßt die Änderungen zur Insolvenzantragspflicht der Bundesregierung vom 02. September 2020. Diese verschaffen den betroffenen Unternehmen mehr Handlungsfähigkeit zur Erarbeitung von tragfähigen und nachhaltigen Restrukturierungskonzepten sowie deren Umsetzung, ohne dass im Rahmen einer Insolvenz zusätzliche Werte vernichtet werden.
Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an!
Keine Angst - wir können auch Risikomanagement!
Daher sendet Ihnen ATON Advisors gerne einen Mund- und Nasenschutz für unser nächstes Treffen.
#atonadvisors #riskmanagement #liquidität #finanzierung #sanierung #restrukturierung
Seit gestern kann über die Hausbanken der "KfW-Schnellkredit Mittelstand" beantragt werden, bei welchem der Bund eine Haftungsfreistellung von 100% übernimmt und bis zu 800.000 EUR Liquidität zur Verfügung stellt.
Leider ist zu erwarten, dass dies vorrangig der Verlustfinanzierung von Unternehmen dient und in vielen Fällen die Schuldenlast an ihr Grenzen bringt.