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AWP Wirtschaftstreuhand GmbHhat einen Beitrag geschrieben.27. März 2017
Entschädigungen Richtet ein Arbeitnehmer einen Schaden an, zahlt in vielen Fällen der Arbeitgeber. Auch Verwarngelder, die der Arbeitnehmer wegen Falschparkens zahlen muss, übernimmt oft der Arbeitgeber. Hat der Arbeitnehmer einen Ersatzanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber, leistet dessen Versicherung. Die Finanzämter setzen solche Zahlungen gerne generell als Arbeitslohn an. Ob und in welchem Umfang Zahlungen des Arbeitgebers steuerpflichtige Lohnleistungen darstellen, kommt aber auf den Ei...