Nach der Einigung der Koalitions-Parteien auf ein sogenanntes Entgeltgleichheitsgesetz oder auch Lohngerechtigkeitsgesetz ist es für Unternehmen ratsam einen kritischen Blick auf die eigene Entgeltsystematik zu werfen. Ziel des angestrebten Gesetzes ist es evtl. diskriminierende Lohn-Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern aufzudecken und zu beseitigen. Soweit momentan erkennbar, sind alle Entgeltbestandteile, z. B. anforderungsbezogene Grundentgelte, leistungsabhängige Entgelte, Zulagen etc....