Das Onlinezugangsgesetz (OZG) soll dafür sorgen, dass Bürgerinnen und Bürgern digital – d. h. unabhängig von Ort und Öffnungszeiten – Zugriff auf einen Großteil der Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen erhalten. Spätestens bis Ende 2022 müssen ca. 575 Leistungen online zugänglich gemacht worden sein; sie müssen digital beantragt werden können und die Bürger*innen müssen die Ergebnisse (z. B. einen Bescheid) auch digital abrufen können. Beobachter rechnen jedoch nicht mit einer fristgerechten Umsetzung. Ein Ansatz, um die Frist eventuell doch einzuhalten und mit zudem mit Standardisierung noch Kosten zu sparen, sind die ‚Einer für Alle‘-Leistungen – kurz: ‚EfA‘. Bei ‚Einer für Alle‘-Leistungen werden Leistungen beispielsweise von einem Bundesland einheitlich entwickelt und anschließend zentral für alle anderen Bundesländer bzw. deren Kommunen zur Verwendung bereitgestellt.
Ein Problem der hohen Standardisierung der ‚EfA‘ ist jedoch der etwaige Anpassungsaufwand in der nachnutzenden Kommune, die sich auf den gesetzten Maßstab einstellen müssen. Um also der gesetzlichen Anforderung nachzukommen, also Leistungen nach ‚außen‘ hin (für die Bürger*innen) digital anzubieten, werden ggf. Änderungen nach ‚innen‘ hin erforderlich, z. B. im Hinblick auf Arbeitsabläufe oder eingesetzte Software. Diese interne Komponente des OZG wurde und wird unter dem Zeitdruck der gesetzlichen Frist häufig vernachlässigt. Sie ist jedoch der Schlüssel für eine nachhaltige Verwaltungsdigitalisierung, also eine Digitalisierung mit einem bleibenden positiven Effekt. Was im Inneren der oft erwähnten ‚Black-Box‘ der Verwaltung vorgeht und passieren muss, gehört in den Fokus. Ansonsten kann eine echte, nicht nur dem Namen nach vorhandene Digitalisierung der Verwaltung nicht gelingen.
Aufgabenkritik, Anpassung und Optimierung von Verwaltungsabläufen, (Weiter-)Qualifizierung der Beschäftigten und die Modernisierung der IT-Infrastruktur müssen aufs Tableau.
Wir möchten deshalb gemeinsam mit Ihnen die verwaltungsinterne Komponente der OZG-Umsetzung beleuchten und anhand unseres ganzheitlichen Modellansatzes zeigen, wo Einstiegspunkte in eine nachhaltige Digitalisierung bestehen bzw. wie Sie diese zur Verwaltungsmodernisierung nutzen können.
Agenda
Rekapitulation: Grundlagen und Begriffe
Umsetzungsstand und vorläufige Bilanz
Rezept für eine nachhaltige Digitalisierung
a. Produkte & Leistungen
b. Ablauforganisation
c. Aufbauorganisation
d. IT-Infrastruktur
Was muss nun getan werden?
Nach ca. 60 Minuten verfügen Sie also über ein Grundverständnis zum Onlinezugangsgesetz und kennen darüber hinaus Ansatzpunkte, wie Sie in Ihrer Verwaltung Digitalisierung nachhaltig angehen und organisatorisch umrahmen können.youtube.com