Aussetzung der Vollziehung für Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2012
Nachdem der BFH den gesetzlichen Zinssatz von sechs Prozent pro Jahr in einem neueren AdV-Beschluss auch für Zeiträume ab 2012 in Frage gestellt hat, hat nun das BMF reagiert und die Aussetzung der Vollziehung für Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2012 zugelassen.
Quelle: Haufe
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