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Barz + Willems GmbHhat einen Beitrag geschrieben.4. Januar 2019
Aussetzung der Vollziehung für Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2012 Nachdem der BFH den gesetzlichen Zinssatz von sechs Prozent pro Jahr in einem neueren AdV-Beschluss auch für Zeiträume ab 2012 in Frage gestellt hat, hat nun das BMF reagiert und die Aussetzung der Vollziehung für Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2012 zugelassen. Quelle: Haufe
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Barz + Willems GmbHhat einen Beitrag geschrieben.1. Januar 2019
Wir wünschen allen Mandanten ein frohes und gesundes neues Jahr 2019! Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit. Ihr Team von der Barz+Willems GmbH