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Barz, Willems & Co GmbH

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Barz, Willems & Co GmbHhat einen Beitrag geschrieben.28. Mai 2021
Der Bundestag hat am 21.5.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (BT Drucks. 19/28656) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT Drucks. 19/29843) in 2./3. Lesung beschlossen. Es wird eine Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften eingeführt. https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/856737/

Bundestag verabschiedet KöMoG

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Bundestag verabschiedet KöMoG
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Barz, Willems & Co GmbHhat einen Beitrag geschrieben.24. April 2021
Steuerliche Behandlung von Negativzinsen: Ausführungen zu negativen Einlagezinsen bei privaten Kapitalanlegern finden Sie hier => https://www.barz-willems.de/steuerinformationen-04-2021#5

Barz, Willems & Co GmbH - Steuerberatung, Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung in Bitburg / Eifel

Unsere Beratungsleistungen werden individuell abgestimmt auf Ihre Zielvorstellungen. Nur die ganzheitliche Betrachtung Ihres Unternehmens und das fundierte wirtschaftliche, juristische und steuerrechtliche Konzept stellen die gute Betreuung sicher.www.barz-willems.de
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Barz, Willems & Co GmbHhat einen Beitrag geschrieben.24. April 2021
Bei einer staatlich angeordneten Geschäftsschließung wegen der Corona-Pandemie kann die Gewerbemiete wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage auf die Hälfte herabzusetzen sein, ohne dass eine Existenzbedrohung des Mieters im Einzelfall festgestellt werden muss (Kammergericht Berlin, Urteil v. 1.4.2021 - 8 U 1099/20; nicht rechtskräftig). Quelle: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/853658/

Herabsetzung der Miete wegen der Corona-Pandemie (Kammergericht)

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Herabsetzung der Miete wegen der Corona-Pandemie (Kammergericht)
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Barz, Willems & Co GmbHhat einen Beitrag geschrieben.19. März 2021
Seit dem Frühjahr 2020 können Betriebe, die von der Pandemie betroffen sind, in einem vereinfachten Verfahren Stundungen oder Herabsetzungen von Vorauszahlungen beantragen, ohne dass darauf Zinsen oder Säumniszuschläge erhoben werden. Auch Vollstreckungsmaßnahmen sind ausgesetzt. Durch den einstimmigen Beschluss der Finanzministerkonferenz sind die Länder nun berechtigt, die Stundungen bis 30.6.2021 Juni zu gewähren. FinMin Baden-Württemberg, Pressemitteilung v. 12.3.2021 (il) Weitere Neuigkei...

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Barz, Willems & Co GmbHhat einen Beitrag geschrieben.5. März 2021
Mit Urteil des OLG Dresden wurde entschieden, dass für Ladenlokal (von staatlicher Schließungsanordnung aufgrund von Corona-Schutzmaßnahmen betroffen) ein angepasster Mietzins zu zahlen ist (OLG Dresden, Urteil v. 24.2.2021 - 5 U 1782/20, nicht rechtskräftig). Eine Anpassung des Mietzinses nach § 313 Abs. 1 BGB ist jedoch geboten. Die Herabsetzung der Kaltmiete auf 50% muss von Seiten des Vermieters akzeptiert werden, da die Störung der Geschäftsgrundlage von keiner der beiden Parteien zu vertreten ist.