Zur Beantragung und Durchführung der KfW-Förderprogramme für Energieeffizientes Sanieren (151/152, 430) ist von der KfW die Begleitung des Vorhabens durch einen zugelassenen Energieberater gefordert.
Mit Wirkung ab dem 23.01.2015 ist nun mit einer Förderzusage in diesen Programmen auch ein Anspruch des Bauherrn auf eine zusätzliche Förderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung verbunden. Geregelt wird dieser Zuschuss im Programm „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ (431). ...