Ab 2025 wird in Deutschland schrittweise die Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich eingeführt. Damit einher geht auch eine eindeutigere Regelung der Begrifflichkeiten. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Rechnungsbegriffe.
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Endlich steht final fest, dass es keine Änderungen an den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand für Deutschland geben wird. Der Bundesrat stimmte am Freitag dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum Wachstumschancengesetz zu. Dieser beinhaltet keine Änderungen zu den Verpflegungspauschalen. Damit bleibt es bei den gewohnten 14 bzw. 28 Euro.
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Nach wie vor gelten für Deutschland die Pauschalen von 14 und 28 Euro. Gestern tagte der Vermittlungsausschuss zum Wachstumschancengesetz. Die Sitzungsergebnisse enthalten keine Änderungen zum § 9 EstG, d.h. zu den Verpflegungspauschalen. Am 22. März 2024 wird der Bundesrat hoffentlich endgültig entscheiden, welche Regelung in Kraft tritt. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
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Entfernungspauschale und Kilometerpauschale werden häufig verwechselt. Während die Entfernungspauschale für den täglichen Weg zur Arbeit gilt, kann die Kilometerpauschale für Dienstreisen mit dem privaten Pkw geltend gemacht werden. Die Erfassung mit einer Software für Reisekosten ist ganz einfach: https://belegmeister.de/blog/2022/08/17/fahrkosten-erstatten-per-kilometerpauschale/
Verpflegungspauschalen und Wachstumschancengesetz: Aktueller Stand und Verhandlungstermin
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird sich am 21. Februar 2024 mit dem Wachstumschancengesetz befassen. Obwohl dieser Termin festgelegt ist, ist weiterhin unklar, wann das Gesetz definitiv verabschiedet wird. Ebenso unklar ist, ob die geplanten Änderungen an den Verpflegungspauschalen rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 gelten oder erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. Damit g...
Vorerst keine neuen Verpflegungspauschalen für Deutschland. Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes sollen die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand angepasst werden. Für das Gesetz hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen. Solange das Vermittlungsverfahren läuft, ändern sich die Pauschalen NICHT. Es bleibt abzuwarten, ob und zu welchem Stichtag der Gesetzgeber die Pauschalen ändert. Die korrekte Berechnung übernimmt in jedem Fall Belegmeister für Sie: https://belegmeister.de/testen
Für zahlreiche internationale Länder und Regionen ändern sich ab dem 01.01.2024 die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtung. In Belegmeister sind die Pauschalen stets aktuell hinterlegt. Lassen Sie Ihre Pauschalen automatisch korrekt berechnen: https://belegmeister.de/testen
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