Mit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) kommen einige Neuerungen auf Verantwortliche zu, die mit personenbezogenen Daten und besonders schutzwürdige Daten wie z. B. Gesundheitsdaten zu tun haben. Wenn die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zur Prüfung kommt, so gilt in Zukunft eine sogenannte Rechenschaftspflicht die mit einer „Beweislastumkehr“ verbunden ist. Dabei wird auch der Datenschutzbeauftragte bzw. der Verantwortliche gefragt, welches Datenschutzkonzept vorliegt und welche Maßnah...