Pressemitteilung:
Klage gegen Unterfinanzierung von Krankenhäusern:
Klinikchefin Prof. Dr. Erika Raab bereitet sich auf Gerichtsverhandlung vor
Groß-Gerau, den 18. Juni 2025: Die Schadensersatzklage von Prof. Erika Raab, Geschäftsführerin der Kreisklinik Groß-Gerau, geht in die nächste Runde: Im nächsten Schritt soll der Sachverhalt in einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Darmstadt diskutiert werden. Spätestens in der zweiten Instanz wird der Fall dem europäischen Gerichtshof vorge...
Das Arbeitszeitrecht steht im Fokus der Öffentlichkeit wie selten zuvor. Grund dafür ist der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022. Seit diesem ist eindeutig, dass eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers zur vollständigen Erfassung der Arbeitszeiten besteht.
⏲ Mit der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung soll die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitrechts sichergestellt werden. Doch genau diese arbeitszeitrechtlichen Vorgaben stellen Personal- und Dienstplanverantwortlic...
📅 Am 28.02.2024 wird Frau Rechtsanwältin Susanne Boemke gemeinsam mit Herrn Christof Lawall ein Webinar zum Thema "Aktuelle Fragen im #Arbeitsrecht und #Personalmanagement von Vorsorge- und Reha-Einrichtungen" bei der DEGEMED - Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. halten.
In dem Webinar werden in drei Stunden die derzeit aktuellen Themen aus dem Personalmanagement in Vorsorge- und Reha-Einrichtungen beleuchtet. Neben der Vermittlung von Grundlagenwissen ist das Anliegen d...
Das Arbeitszeitrecht steht gerade im Fokus der Öffentlichkeit wie selten zuvor. Grund dafür ist der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022. Seit diesem ist eindeutig, dass eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers zur vollständigen Erfassung der Arbeitszeiten besteht.
Vorgaben darüber, wie diese Zeiterfassung zu erfolgen hat, bestehen derzeit (noch) nicht. Dass der Arbeitgeber nicht abwarten darf, bis der Gesetzgeber tätig wird, hat zuletzt das LAG München noch einmal klargeste...
Das Arbeitszeitrecht steht gerade im Fokus der Öffentlichkeit wie selten zuvor. Grund dafür ist der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022. Seit diesem ist eindeutig, dass eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers zur vollständigen Erfassung der Arbeitszeiten besteht.
Vorgaben darüber, wie diese Zeiterfassung zu erfolgen hat, bestehen derzeit (noch) nicht. Dass der Arbeitgeber nicht abwarten darf, bis der Gesetzgeber tätig wird, hat zuletzt das LAG München noch einmal klargeste...
Boemke und Partner vertreten seit über 15 Jahren bundesweit, aber auch über die Grenzen Deutschlands hinaus, Mandanten aus dem Gesundheitswesen sowie Wirtschaftsunternehmen.
Wir sind ein Team aus erfahrenen Rechtsanwälten, einem Steuerberater, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Assistenten.