Pflegedienste, die bislang Ihre Leistungsabrechnungen in Papierform an die Kostenträger übermittelt haben, sollten sich schnellstmöglich an das elektronische Datenträgeraustauschverfahren anschließen.
Die Kostenträger in den einzelnen Bundesländern nutzen seit geraumer Zeit die elektronische Datenschnittstelle (DTA), um die manuelle Erfassung der Papierabrechnungen zu vermeiden. Das Verfahren wird nun flächendeckend in Bayern für ambulante Pflegedienste zur Pflicht.
Dass es die Kranken- und Pfl...