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Die Immobilienanwältinhat einen Beitrag geschrieben.2. Februar 2017
Weil ein Eigentümer von Immobilien den Zahlungsaufforderungen der BSR nicht nachkam, wollten die Berliner Stadtreinigungsbetriebe ihm ihre Kosten für Anwalt, Inkassobüro und Bonitätsauskunft in Rechnung stellen. Das Berliner Landgericht hatte zu urteilen, ob dies angemessen und rechtens ist. Weiterlesen unter: https://www.immobilienanwaeltin.de/aktuell/anwalt-inkasso-bsr/