Wir freuen uns sehr über die Auszeichnung "TOP-KANZLEI für Medizinrecht 2022" für das ganze Team von DR. HALBE RECHTSANWÄLTE sowie der Listung von RA Prof. Dr. Bernd Halbe als "TOP-ANWALT 2022" durch die WirtschaftsWoche.
Wir danken allen befragten Kolleginnen und Kollegen für die ausgesprochenen Empfehlungen.
Neuregelungen im Bereich Gesundheit und Pflege: Zum 01.01.2022 werden zahlreiche Änderungen wirksam. RA Prof. Dr. Bernd Halbe informiert in unserem Blog über die wichtigsten Neuerungen zum Jahreswechsel:
Die zweite Stufe der IT-Sicherheitsrichtlinie tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Dies bedeutet für Praxen, dass sie ihre IT-Sicherheit an die neuen Anforderungen anzupassen haben. Der Countdown läuft demnach auch für kleine Praxen. Mehr dazu von RA Jan Ippach, LL.M. in unserem Blog:
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 17.11.2021 beschlossen, dass alle Haus- und Fachärzte bei direktem Patientenkontakt ab Januar 2022 einen einheitlichen Hygienezuschlag erhalten. Somit hat der EBA einen Anstieg der Hygienekosten in den Arztpraxen in den vergangenen Jahren anerkannt und Rechnung getragen. Mehr dazu in unserem Blog:
Das Bundessozialgericht hat aktuell mit Urteil vom 08.12.2021 (Az.: B 2 U 4/21) entschieden, dass ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt ist. Den Sachverhalt sowie die rechtliche Bewertung hat RA Helge Rust in unserem Blog zusammengefasst:
Heute wurde der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP unterzeichnet. Auch die zukünftige Bundesregierung steckt sich bei ihren Anforderungen an das Ressort der Pflege und Gesundheit ambitionierte Ziele. Die wichtigsten Eckpunkte hat Jonas Bördner, LL.M. in unserem Blog zusammengefasst:
Mit der Angabe „Kieferorthopäde“ oder „(Zahnarzt-)Praxis für Kieferorthopädie“ kann auch ohne Fachzahnarzt geworben werden, wenn durch hinreichende Kennzeichnung eine Irreführung ausgeschlossen wird. Mehr zu dieser wegweisenden Entscheidung des BGH (Urt. v. 29.07.2021 - I ZR 114/20) in unserem Blog:
Schon seit Oktober 2020 können sich Versicherte bei einem Vertragsarzt per Videosprechstunde krankschreiben lassen, bislang allerdings nur, wenn sie in der Praxis bereits bekannt waren. Der G-BA weitet die Möglichkeit zur Krankschreibung per Videosprechstunde nun auf alle Versicherten aus. Mehr dazu von RA Helge Rust in unserem Blog:
Die Testpflicht für geimpftes und genesenes Praxispersonal soll bundesweit ausgesetzt werden. Das haben die Gesundheitsminister der Länder gestern einstimmig beschlossen. Sie fordern den Gesetzgeber auf, die Regelung im Infektionsschutzgesetz umgehend zu korrigieren.