Das Landgericht Frankfurt am Main hatte sich mit Urteil vom 28.06.2017 (LG Frankfurt a.M. 2-13 S 191-14) mit einer spannenden Frage zu befassen – nämlich der Wirkung eines nicht bestandskräftigen Beschlusses, welcher später durch eine gerichtliche Entscheidung für unwirksam erklärt wurde.
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