Das Landessozialgericht Baden-Württemberg befasste sich mit der Frage, ob eine Zahnärztin in einer Gemeinschaftspraxis eine abhängige Beschäftigung ausübt mit der Folge der Sozialversicherungspflicht. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg ging von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis aus, obwohl der Zahnärztin ein Gewinnbezugsrechtzustand und sie einen Gesellschaftsvertrag mit ihrem Partner in der Gemeinschaftspraxis abgeschlossen hatte. Das Landessozialgericht wies darauf hin, dass di...