Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Influencer kennzeichnungspflichtige Werbung betreiben, wenn sie in den sozialen Medien mittels sogenannter "Tap Tags" auf die Profilseite Dritter verweisen. Der Senat schloss sich der Auffassung an, nach der es sich um Werbung handele, ließ aber die Revision zu.
https://www.wuest-weininger.de/olg-karlsruhe-zu-tap-tags/
Das Landgericht Köln hat sich in einer Entscheidung vom 21.07.2020 mit der Frage befasst, ob Influencer Posts als Werbung kennzeichnen müssen, wenn sich auf den Auftritt von Produktherstellern verlinken, für den Post aber keine Werbeeinnahmen erhalten
https://www.wuest-weininger.de/kennzeichnungspflicht-von-influencer/