Die Tafelgeschäftsschwelle sinkt bis zum 10.01.2020 drastisch, zumindest wenn es nach dem Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein Umsetzungsgesetz zur neuen Änderungsrichtlinie der EU-Geldwäscherichtlinie geht.
Der Entwurf sieht unter anderem einen neuen Schwellenwert von nur noch 2.000 Euro für Edelmetallgeschäfte vor.
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