Eine auflösende Bedingung, die im Arbeitsvertrag unter der Überschrift "Voraussetzungen/Grundlagen" und nicht in Abschnitt "Beendigung des Arbeitsverhältnsises" enthalten ist, ist eine überraschende Klausel i.S.d. § 305 c BGB.
Mehr dazu » http://klausellexikon.blogspot.de/2012/08/lag-munchen-zur-unwirksamen.html
Mitten ins Sommerloch und in die Urlaubszeit fällt die Button-Lösung. Ab 1. August 2012 gelten neue gesetzliche Anforderungen im Fernabsatz und somit insb. für Webshops & Co. Ist im Webshop die Button-Lösung nicht ordnungsgemäß umgesetzt, drohen nicht nur kostspielige Abmahnungen sondern auch Umsatzverluste, da die getätigten Geschäfte unwirksam sind! So hält der Gesetzgeber die Internethändler auf Trab und bringt sie auch ohne das richtige Sommerfeeling am Himmel ins Schwitzen...
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