Dynamics4U GmbHhat einen Beitrag geschrieben.10. Februar 2017
Die Lohn-Sachbearbeiter eines Unternehmens sind zunehmend durch gesetzliche Änderungen im Lohnabrechnungssystem gefordert, sich mit diesen Neuerungen auseinander zu setzen. Auch wir als Systemhaus sind diesem Umstand immer wieder ausgesetzt. Unser Wissen teilen wir gern mit unseren Kunden und geben dieses mit Hilfe von Wissenstransfer an Sie weiter.
Wir bieten Ihnen folgenden Schulungstermin an
17. Mai 2017 – 18. Mai 2017 in Mönchengladbach
mit folgenden Themen:
•Lohnsalden
•Auswertun...
Dynamics4U GmbHhat einen Beitrag geschrieben.10. Februar 2017
Die Lohn-Sachbearbeiter eines Unternehmens sind zunehmend durch gesetzliche Änderungen im Lohnabrechnungssystem gefordert, sich mit diesen Neuerungen auseinander zu setzen. Auch wir als Systemhaus sind diesem Umstand immer wieder ausgesetzt. Unser Wissen teilen wir gern mit unseren Kunden und geben dieses mit Hilfe von Wissenstransfer an Sie weiter.
Wir bieten Ihnen folgenden Schulungstermin an
17. Mai 2017 – 18. Mai 2017 in Mönchengladbach
mit folgenden Themen:
•Lohnsalden
•Auswertun...
Dynamics4U GmbHhat einen Beitrag geschrieben.8. Februar 2017
Zitat:“…Wenn Sie in der Übergangsphase Ihren Lohnnachweis digital nicht melden, hat dies auf die Beitragsberechnung zunächst keine Auswirkungen. Der Beitrag für die Umlagejahre 2016 und 2017 wird weiterhin anhand des bisherigen Lohnnachweises berechnet…“
Wichtig ist, dass Sie mit dem Papier-Lohnnachweis in der alten Form (Berufsgenossenschaftsliste) die Fristen einhalten. Dann ist der Abgabetermin des digitalen Lohnnachweises in diesem Jahr nicht relevant.
Quelle: http://dguv.de/de/versich ...
Dynamics4U GmbHhat einen Beitrag geschrieben.22. Dezember 2016