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ecandeshat einen Beitrag geschrieben.23. Februar 2018
Der Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung voraus, in der auch der Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers angegeben sind. Der EuGH (15.11.17, C-374/16 und C-375/16) hat nun praxisorientiert entschieden, dass auch die Angabe eines Briefkastensitzes insoweit ausreichend ist. Mehr dazu: http://www.ecandes.de/aktuelles/detail/news/umsatzsteuer/
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ecandeshat einen Beitrag geschrieben.21. Februar 2018
Wir suchen für einen Mandanten ab sofort eine/n Buchhalter/in mit Leitungsfunktion "Finanzen und Verwaltung" in Vollzeit. Näherer Infos zur aktuellen Stellenausschreibung finden Sie hier: http://www.ecandes.de/karriere/
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ecandeshat einen Beitrag geschrieben.9. Februar 2018
Das FG hat die Kosten der Heimunterbringung in einer Wohnanlage für betreutes Wohnen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt, weil der Grund der Unterbringung ausschließlich krankheitsbedingt (Demenz) gewesen ist. Mehr dazu: http://www.ecandes.de/aktuelles/detail/news/einkommensteuer/