Ausweitung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen
Durch den Gesetzgeber wurden die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.10.2020 von drei auf fünf Monate bzw. von 70 auf 115 Arbeitstage angehoben. [...] Lesen Sie mehr unter www.personal.cologne
Das Coronavirus ist derzeit all gegenwärtig und zu einer echten Herausforderung für viele Unternehmen geworden. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, informieren wir Sie mit unserem neuen Informationsportal zu Maßnahmen für Unternehmen. Sprechen Sie uns an! www.personal.cologne
Ab 01.01.2020: Mindestlohnerhöhung – Minijobs in Gefahr?!
Der Mindestlohn wird ab dem 01.01.2020 auf EUR 9,35 angehoben. Minijobs werden oft als Abruf-Arbeit ausgeführt, damit Arbeitgeber flexibel auf Sondereinflüsse, z. B. im Rahmen der Mehrarbeit, reagieren können. Seit 2019 genügt es nicht mehr, allein den Stundenlohn zu dokumentieren. [...] Lesen Sie mehr unter www.personal.cologne !
Hitzewelle in Deutschland - Hierzulande gibt es kaum Hitzefrei bei der Arbeit
Es gibt kein ausdrückliches „Hitzefrei“; allenfalls eine Ermunterung zu „geeigneten Maßnahmen“. Was geeignet ist, müssen Sie definieren! Gerne unterstützen wir Sie hierbei. Sprechen Sie uns an! www.personal.cologne
Vertrauensarbeitszeit war gestern! Der EuGH verpflichtet Arbeitgeber, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem jeder Arbeitnehmer seine tägliche Arbeitszeit messen kann“. (EuGH-Urteil vom 14.5.2019 Az. C-55/18) Sie benötigen Unterstützung zur Optimierung Ihrer Prozesse in der Personalverwaltung? Sprechen Sie uns an! www.personal.cologne
Bei der Suche nach neuen Mitarbeitern muss seit 2019 zwischen drei Geschlechtern unterschieden werden. Das sogenannte „dritte Geschlecht“ ist in das Personenstandsregister aufgenommen worden. Somit kann zwischen männlich, weiblich und divers (m/w/d) unterschieden werden. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Stellenausschreibung. Sprechen Sie uns an! www.personal.cologne
Das Landesarbeitsgericht Hessen entschied (Urteil vom 28.01.2019), dass Arbeitgeber, wenn sie sich auf einen Formulierungsvorschlag vom Arbeitnehmer einlassen nur noch aus ‚wichtigem Grund‘ von diesem abweichen dürfen. Legt ein gerichtlicher Vergleich fest, dass sie als Arbeitgeber eine ‚gute‘ Beurteilung zu schreiben haben, liegt die Formulierungshoheit immer noch bei Ihnen! www.personal.cologne
Die Personalarbeit befindet sich nach Einschätzung des BMP in diesem Jahr in einem Spannungsfeld zwischen den Möglichkeiten digitaler Tools sowie einem verschärften Fachkräftemangel. Wir informieren Sie über die 10 HR Trends und Handlungsfelder 2019 aus Sicht des BPM. Sprechen Sie uns an. www.personal.cologne