Am 23. Juni 2016 stimmen die Briten im Rahmen eines Referendum darüber ab, ob Großbritannien künftig Mitglied der Europäischen Union (EU) bleiben wird. Im Falle eines Austritts (engl. „Brexit„, Kunstwort aus „Britain“ und „Exit“) wird das Vereinigte Königreich die Europäische Union gemäß Art. 50 (2) EU-Vertrag innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren verlassen. Auf die Harmonisierung des europäischen gewerblichen Rechtsschutzes hätte ein Brexit erhebliche Konsequenzen.
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Wie das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (HABM) in einer Online-Pressemitteilung bekannt gegeben hat, wird am 23. März 2016 die Verordnung (EU) 2015/2424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 (kurz: Unionsmarkenverordnung) in Kraft treten.
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