In seinem Beitrag zeigt Prof. Gleißner in zehn Punkten auf, dass bei einer Unternehmensbewertung Insolvenzrisiken immer betrachtet werden sollten. Außer in den Jahren der Detailplanung kann auch in jedem Jahr der Fortführungsphase eine Insolvenz eintreten und so die zeitliche Entwicklung des Ertragswerts beeinflussen. Notwendig ist eine separate Erfassung nur dann nicht, wenn durch eine Monte-Carlo-Simulation praktisch in der gesamten Zukunft des Unternehmens die Möglichkeit einer Insolvenz bere...
Risikoquantifizierung und Risikoaggregation (Risikosimulation) sind wesentlich für Controlling, Risikomanagement sowie die Unternehmens-, Strategie- und Investitionsbewertung. Eine „bestandsgefährdende Entwicklung“ gemäß § 91 Abs. 2 AktG früh zu erkennen, setzt die Risikoaggregation voraus. Mit § 93 AktG (Business Judgement Rule) fordert der Gesetzgeber zudem „angemessene Informationen“ bei der Vorbereitung von Vorstandsentscheidungen, sodass insbesondere auch Risikoinformationen bereitzustellen...