Im Landeswassergesetz NRW ist in § 61 a geregelt, dass jeder Grundstückseigentümer eine erste Dichtheitsprüfung seiner Abwasserleitungen bis spätestens 31.12.2015 durchführen lassen muss. Dichtheitsprüfungen dürfen nur von Fachfirmen durchgeführt werden, die entsprechend der Verwaltungsvorschrift zertifiziert sind. Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfprotokoll zu erstellen. Für eine Dichtheitsprüfung ist es zunächst notwendig, das Leitungssystem per Rohrkamera genau zu erfassen. Damit au...