Nach der immer noch weitgehend unbekannten – oder zumindest von den Passagieren wenig bemühten – Fluggastrechteverordnung hat jeder Passagier bei Flügen, die in der EU starten, einen Entschädigungsanspruch ab einer Verspätung von 3 Stunden. Zudem greift die Verordnung bei allen in der EU landenden Flügen aus Drittstaaten, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Nebenbei hat die Türkei eine ähnliche Verordnung geschaffen, so dass auch Flugverkehre mit dem beliebten Urlaubsland in der Regel abg...