Der EuGH trifft mit seinem Urteil v. 05.09.2024 in der Rechtssache C-109/23 (Jemerak) eine wichtige Entscheidung für Notare.
Ein Notar verstößt demnach nicht gegen Sanktionsrecht, wenn er einen Kaufvertrag über eine Immobilie beurkundet, die einer in Russland ansässigen Gesellschaft gehört. Denn die notarielle Beurkundung eines Kaufvertrags sei keine rechtsberatende Dienstleistung im Sinne der EU-VO zu Russlandsanktionen.
Wer will noch mehr wissen? Dann ab auf unsere Homepage! Dort halten wir...
Notar Dr. Pascal Salomon hat am Montag sein Amt übernommen und wurde um 8 Uhr ganz herzlich mit einer Feier im Notariat begrüßt.
Nach der symbolischen Schlüsselübergabe durfte er das neue Notariatsschild anbringen und war begeistert, dass angefangen von der Homepage über Stempel, Siegel etc. alles bereit lag.
Alle Mitarbeiter und sein Sozius Prof. Heckschen freuen sich auf eine gute gemeinsame Zukunft.
Am Freitagabend verbrachten wir mit Geschäftspartnern und Freunden der Sozietät einen wundervollen Abend in der Orangerie in Pillnitz.
Prof. Dr. Oswald van de Loo wurde mit viel Zuneigung verabschiedet und Dr. Pascal Salomon als Amtsnachfolger im Notariat empfangen.
Ein tolles Fest! Ein großes Dankeschön an alle, die es so besonders gemacht haben.
Nach 34 Jahren verabschiedeten am 30. August alle Mitarbeiter Herrn Prof. van de Loo in einer bewegenden internen Feier. Nicht nur ein eigens für ihn von den Mitarbeitern produzierter Film, Extraurkunden und anderes, sondern auch anerkennende Worte begleiten Herrn Prof. van de Loo in seine Zukunft, in der er u.a. auch als Notarvertreter und Berater dem Notariat weiter zur Verfügung steht. Prof. Heckschen und alle Mitarbeiter danken für die 34 tollen Jahre.
Es ist soweit: seit 1. September 2024 ist Dr. Pascal Salomon als Amtsnachfolger für Prof. Dr. Oswald van de Loo bestellt, Oswald van de Loo selbst bleibt der Sozietät als Notarverteter erhalten. Damit geht eine Ära zu Ende. Wir bedanken uns für über 30 Jahre Heckschen & van de Loo und blicken gemeinsam mit Prof. Dr. Heribert Heckschen und Dr. Pascal Salomon voller Zuversicht in die Zukunft.
https://www.heckschen-salomon.de/.../dr-pascal-salomon ...
#NotariatDresden #Unternehmensnachfolge
Wichtige Entscheidung zur Kapitalerhöhung bei GmbHs!
Aktuelles zum Notarkostenrecht
Der BGH hat entschieden: Bei der Kapitalerhöhung einer GmbH muss auch die Zuzahlung in die Kapitalrücklage in die Berechnung des Geschäftswerts einfließen. Das bedeutet, dass der Geschäftswert nicht nur den Nennwert der neuen Anteile, sondern auch die darüber hinausgehende Zuzahlung berücksichtigt. Diese Entscheidung gibt eine klare Linie bei der Beurkundung und Berechnung von Notarkosten vor – besonders bei ko...
Unternehmensnachfolge intern und extern
Neuer Videoclip mit Prof. van de Loo und Prof. Heckschen zeigt Problembereiche auf und gibt Empfehlungen zur Strukturierung der Unternehmensnachfolge.
https://www.youtube.com/watch?v=gBz5lnAU_Sg
Sommer, Sonne & Orangen
Das war das Motto unseres diesjährigen Sommerfests.
Petrus war uns wohl gesonnen und hat für fantastisches Wetter gesorgt. Und so hat es sich Prof. Heckschen natürlich auch in diesem Jahr nicht nehmen lassen, den Begrüßungsdrink für seine Mitarbeiter selbst zu mixen und jeden persönlich willkommen zu heißen. Das macht er immer super! 🍹
Nachdem wir alle das Buffett ordentlich geplündert hatten, ging’s beim Wikinger-Schach hoch her. Hier galt es, die Ehre zu vertei...
Neues Video zur Grundschuldbestellung auf unserer Homepage:
In einem aktuellen Videoclip erläutert Prof. Dr. Oswald van de Loo den Inhalt einer Grundschuldbestellung. Er erklärt,
👉 welche Bedeutung die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung hat,
👉 wie wichtig eine gut formulierte Sicherungszweckerklärung ist und
👉 warum ein Kaufvertrag eine Belastungsvollmacht enthalten sollte.
Neugierig? Dann gern gleich mal in unser neues Video gucken: https://youtu.be/sKp3UI6bkqs
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BGH zum Erwerb von Miteigentum an einem nicht vermieteten oder verpachteten Grundstück durch Minderjährige
Jüngst hatte sich der BGH mit der Frage zu beschäftigen, ob der entgeltlose Erwerb von Miteigentum an einem nicht vermieteten oder verpachteten Grundstück durch die minderjährigen Kinder des Schenkers einer Genehmigung des Ergänzungspflegers bedarf. So hatte es noch das Grundbuchamt gesehen und daher eine Zwischenverfügung erlassen. Das Beschwerdegericht schloss sich der Auffassung des Gru...