Rechtsprechung zu Umkleidezeit als Arbeitszeit bestätigt: Das LAG Schleswig-Holstein hat aktuell bestätigt, dass bei arbeitgeberseitig angeordnetem Umziehen im Betrieb oder bei außerhalb des Betriebs unzumutbarer Arbeitskleidung die Zeiten des Umkleidens zu vergüten sind. (Urt. v. 04.12.2017 – 1 SA 301/17)
Arbeitskampf und Mitbestimmung
In den vergangenen Wochen haben insbesondere Nachrichten über Tarifverhandlungen und Warnstreiks das arbeitspolitische Geschehen bestimmt. Die Gewerkschaft IG Metall hat kürzlich nach langen Verhandlungen einen Tarifabschluss im Pilotbezirk Baden-Württemberg errungen, der neben mehr Geld für die Beschäftigten eine größere Flexibilität bei der Arbeitszeit vorsieht.
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