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Herfurth & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbHhat einen Beitrag geschrieben.26. Januar 2023
Arbeitsfrühstück mit Arbeitsrecht am 16.02.2023, 09:00 - 10:30 Uhr | Unabdingbare, verstärkte Arbeitgeberpflichten bei: Arbeitszeiterfassung / Schriftform der Arbeitsbedingungen / Aufklärungspflichten vor Verjährung von Urlaub. Unser Arbeitsfrühstück dient dem Austausch von Geschäftsführern und Personalchefs über aktuelle Fragen zu Personal und Arbeitsrecht. Unsere Experten im Arbeitsrecht, Rechtsanwalt Clemens Freiherr v. Wendt und Rechtsanwältin Stephanie Reese, freuen sich auf einen interessa...
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Herfurth & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbHhat einen Beitrag geschrieben.6. Dezember 2021
Expertengespräch - Mitarbeiter international mobil | Was müssen Sie als Unternehmen und Mitarbeiter beachten? >> zur Anmeldung: https://tb5e24114.emailsys1a.net/c/190/4683727/4929/0/6840041/6299/168423/53ab6d5cf0.html Immer mehr Mitarbeiter wünschen sich räumliche und zeitliche Flexibilität im Beruf und auch Arbeitgeber öffnen sich verstärkt für neue Arbeitskonzepte. Doch was ist eigentlich bei Home Office, Auslandsaufenthalten und Co. zu beachten? In unserem Expertengespräch beleuchten wir anh...
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Herfurth & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbHhat einen Beitrag geschrieben.6. Dezember 2021
In 120 Minuten um die Welt | Eine außenwirtschaftliche Erlebnisreise am 7. Dezember 2021 >> Hier geht es zur Anmeldung: https://tb5e24114.emailsys1a.net/c/190/4683727/4929/0/6840041/6299/168391/4453da4041.html Als Partner des Außenwirtschaftsforums laden wir Sie heute gerne zum virtuellen Außenwirtschaftstag ein: Die Reise-Stationen Russland - China - USA – UK sind vier wichtige Märkte, und wir betrachten sie unter außenwirtschaftlichen Aspekten. Wie ist die gegenwärtige Situation vor Ort, abe...
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Herfurth & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbHhat einen Beitrag geschrieben.6. Dezember 2021
Unternehmensnachfolge mit ZEPTERWECHSEL - Online Veranstaltung am 07. Dezember 2021 Hier geht es zur Anmeldung: https://www.herfurth.de/unternehmensnachfolge-mit-zepter-wechsel-2022/ Die Nachfolge im Unternehmen ist eine der wichtigsten Aufgaben des Unternehmers - insbesondere wer als Nachfolger in Frage kommt und in das Unternehmen eintritt. Rückt niemand aus der Familie nach, kommt nur eine externe Nachfolge in Betracht, ein Verkauf des Unternehmens. In unserer Veranstaltung "Zepterwechsel" ...
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Herfurth & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbHhat einen Beitrag geschrieben.10. Juni 2021
Doing Business in Russia – Chancen richtig gestalten | Online-Seminar am 24.06.2021, 14:00 - 15:00 Uhr Geschäfte in Russland zu machen, muss kein „Russisches Roulett“ sein. Das Investitionsklima hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Russland belegt einen relativ guten 28. Platz im Doing Business Report der Weltbank. Rund 4.000 deutsche Unternehmen sind in Russland erfolgreich tätig. Wichtige Voraussetzung dafür ist es, die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen zu kennen. ...
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Herfurth & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbHhat einen Beitrag geschrieben.8. Juni 2021
Heute bei Take5 geht es um Gestaltungen der Erbschaft – jetzt bei bei YouTube anschauen: https://youtu.be/KR53KpXeBCk

Take5 | Gestaltungen von Erbschaften Teil 1 - Ulrich Herfurth

Für die richtige Gestaltung der Nachfolge stehen dem Erblasser eine Reihe von rechtlichen Instrumenten zur Verfügung. Er kann den Nachlass mit einer Teilungsanordnung einzeln aufteilen, bestimmten Personen Vermögen als Vermächtnis zuwenden, er kann Auflagen erteilen und Bedingungen stellen. Wenn der Erblasser auch seinen Erben noch binden will, setzt er ihn nur zum Vorerben ein und die nächste Generation zum Nacherben. Ansonsten ist eine Festlegung für spätere Erbgänge aber nicht einfach zu erreichen. Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht sind ebenso wichtige Instrumente wie Schenkungen – etwa auch unter Nießbrauch oder gegen eine Versorgungsrente. Erfahren Sie mehr bei Take5 zum Thema "Gestaltungen der Erbschaft". Herfurth & Partner bietet Empfehlungen zur Trennung von Betriebs- und Familienvermögen und der persönlichen Risiko- und Altersvorsorge des Unternehmers. Besondere Bedeutung kommt dem Generationswechsel zu: Regelung der Führungsnachfolge, Regelung der Inhabernachfolge nach Gesellschaftsrecht, Erb- und Familienrecht, Steuerrecht, Unternehmenssicherung und Familienversorgung über den Tod hinaus. Mit unserem LifeBook Konzept geben wir Unternehmern ein Instrument in die Hand, das alle wichtigen Aufgaben zusammenfasst: Nachfolgeziele, Vermögensplan, Vollmachten, letztwillige Verfügungen, persönliche Verfügungen zu Vorsorge und Betreuung, Patientenverfügung und Notfallplan. Kontakt: Ulrich Herfurth, Rechtsanwalt www.herfurth.deyoutube.com
Take5 | Gestaltungen von Erbschaften Teil 1 - Ulrich Herfurth
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Herfurth & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbHhat einen Beitrag geschrieben.1. Juni 2021
Heute bei Take5 geht es um das Thema "Erben und Nachlassplanung" - um 17:00 Uhr https://youtu.be/pEjIikhV1i8

Take5 | Erben und Nachlassplanung - Ulrich Herfurth

Das deutsche Erbrecht bestimmt eine gesetzliche Erbfolge unter Verwandten und Ehepartnern, die der Erblasser jedoch durch eine letztwillige Verfügung anders gestalten kann. Allerdings muss er dabei beachten, dass ein bestimmter Kreis der gesetzlichen Erben mindestens Vermögen in Höhe der halben Erbquote bekommen muss, den Pflichtteil. Oft bestehen falsche Vorstellungen, wer im weiteren Familienkreis Erbe und wer Pflichtteilsberechtigter ist. Bei der Nachlassplanung muss der Erblasser nun entscheiden, wer als Nachfolger erwünscht und wer jedenfalls unerwünscht ist und ausgeschlossen werden muss. Schwierige Verhältnisse entstehen oft in Erbengemeinschaften, bei Vererbung an Minderjährige oder wenn eine Erbenhaftung droht. Erfahren Sie mehr bei Take5 zum Thema "Erben und Nachlassplanung". Herfurth & Partner bietet Empfehlungen zur Trennung von Betriebs- und Familienvermögen und der persönlichen Risiko- und Altersvorsorge des Unternehmers. Besondere Bedeutung kommt dem Generationswechsel zu: Regelung der Führungsnachfolge, Regelung der Inhabernachfolge nach Gesellschaftsrecht, Erb- und Familienrecht, Steuerrecht, Unternehmenssicherung und Familienversorgung über den Tod hinaus. Mit unserem LifeBook Konzept geben wir Unternehmern ein Instrument in die Hand, das alle wichtigen Aufgaben zusammenfasst: Nachfolgeziele, Vermögensplan, Vollmachten, letztwillige Verfügungen, persönliche Verfügungen zu Vorsorge und Betreuung, Patientenverfügung und Notfallplan. Kontakt: Ulrich Herfurth, Rechtsanwalt www.herfurth.deyoutube.com
Take5 | Erben und Nachlassplanung - Ulrich Herfurth
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Herfurth & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbHhat einen Beitrag geschrieben.25. Mai 2021
Heute geht´s weiter im zweiten Teil zum Thema Testament und Erbvertrag - um 17:00 Uhr bei Take5 https://youtu.be/BhjrQ9gwc4g

Take5 | Testament und Erbvertrag Teil 2 - Ulrich Herfurth

Die meisten Menschen haben ihre persönlichen Vorstellungen, wie sie ihr Vermögen an die nächste Generation weitergeben wollen. Dazu müssen sie aber ihren letzten Willen in geeigneter und vor allem wirksamer Form erklären. Der sichere Weg ist eine notarielle Urkunde mit dann öffentlicher Verwahrung. Oft werden aber auch Privattestamente errichtet, die technisch richtig sein müssen, um wirksam zu sein. Besondere Anforderungen gelten für das Ehegattentestament, bei dem sich beide Partner binden, allerdings nicht endgültig. Ein Erbvertrag bindet beide Parteien hingegen sofort. Inhaltlich sollten bei all diesen Formen bestimmte Rechte vorgesehen sein, damit unvorhergesehene Situationen in geeigneter Weise behandelt werden können. Erfahren sie mehr bei Take5 - wir informieren Sie über die wichtigsten Aspekte zum Thema "Testament & Erbvertrag". Herfurth & Partner bietet Empfehlungen zur Trennung von Betriebs- und Familienvermögen und der persönlichen Risiko- und Altersvorsorge des Unternehmers. Besondere Bedeutung kommt dem Generationswechsel zu: Regelung der Führungsnachfolge, Regelung der Inhabernachfolge nach Gesellschaftsrecht, Erb- und Familienrecht, Steuerrecht, Unternehmenssicherung und Familienversorgung über den Tod hinaus. Mit unserem LifeBook Konzept geben wir Unternehmern ein Instrument in die Hand, dass alle wichtigen Aufgaben zusammenfasst: Nachfolgeziele, Vermögensplan, Vollmachten, letztwillige Verfügungen, persönliche Verfügungen zu Vorsorge und Betreuung, Patientenverfügung und Notfallplan. Kontakt: Ulrich Herfurth, Rechtsanwalt www.herfurth.deyoutube.com
Take5 | Testament und Erbvertrag Teil 2 - Ulrich Herfurth
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Herfurth & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbHhat einen Beitrag geschrieben.18. Mai 2021
Wir informieren Sie über die wichtigsten Aspekte zum Thema Testament und Erbvertrag - heute um 17:00 Uhr bei Take5 https://youtu.be/-11BPyPtTkg

Take5 | Testament und Erbvertrag Teil 1 - Ulrich Herfurth

Die meisten Menschen haben ihre persönlichen Vorstellungen, wie sie ihr Vermögen an die nächste Generation weitergeben wollen. Dazu müssen sie aber ihren letzten Willen in geeigneter und vor allem wirksamer Form erklären. Der sichere Weg ist eine notarielle Urkunde mit dann öffentlicher Verwahrung. Oft werden aber auch Privattestamente errichtet, die technisch richtig sein müssen, um wirksam zu sein. Besondere Anforderungen gelten für das Ehegattentestament, bei dem sich beide Partner binden, allerdings nicht endgültig. Ein Erbvertrag bindet beide Parteien hingegen sofort. Inhaltlich sollten bei all diesen Formen bestimmte Rechte vorgesehen sein, damit unvorhergesehene Situationen in geeigneter Weise behandelt werden können. Erfahren sie mehr bei Take5 - wir informieren Sie über die wichtigsten Aspekte zum Thema "Testament & Erbvertrag". Herfurth & Partner bietet Empfehlungen zur Trennung von Betriebs- und Familienvermögen und der persönlichen Risiko- und Altersvorsorge des Unternehmers. Besondere Bedeutung kommt dem Generationswechsel zu: Regelung der Führungsnachfolge, Regelung der Inhabernachfolge nach Gesellschaftsrecht, Erb- und Familienrecht, Steuerrecht, Unternehmenssicherung und Familienversorgung über den Tod hinaus. Mit unserem LifeBook Konzept geben wir Unternehmern ein Instrument in die Hand, das alle wichtigen Aufgaben zusammenfasst: Nachfolgeziele, Vermögensplan, Vollmachten, letztwillige Verfügungen, persönliche Verfügungen zu Vorsorge und Betreuung, Patientenverfügung und Notfallplan. Kontakt: Ulrich Herfurth, Rechtsanwalt www.herfurth.deyoutube.com
Take5 | Testament und Erbvertrag Teil 1 - Ulrich Herfurth

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