Für die richtige Gestaltung der Nachfolge stehen dem Erblasser eine Reihe von rechtlichen Instrumenten zur Verfügung. Er kann den Nachlass mit einer Teilungsanordnung einzeln aufteilen, bestimmten Personen Vermögen als Vermächtnis zuwenden, er kann Auflagen erteilen und Bedingungen stellen. Wenn der Erblasser auch seinen Erben noch binden will, setzt er ihn nur zum Vorerben ein und die nächste Generation zum Nacherben. Ansonsten ist eine Festlegung für spätere Erbgänge aber nicht einfach zu erreichen. Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht sind ebenso wichtige Instrumente wie Schenkungen – etwa auch unter Nießbrauch oder gegen eine Versorgungsrente.
Erfahren Sie mehr bei Take5 zum Thema "Gestaltungen der Erbschaft".
Herfurth & Partner bietet Empfehlungen zur Trennung von Betriebs- und Familienvermögen und der persönlichen Risiko- und Altersvorsorge des Unternehmers. Besondere Bedeutung kommt dem Generationswechsel zu: Regelung der Führungsnachfolge, Regelung der Inhabernachfolge nach Gesellschaftsrecht, Erb- und Familienrecht, Steuerrecht, Unternehmenssicherung und Familienversorgung über den Tod hinaus. Mit unserem LifeBook Konzept geben wir Unternehmern ein Instrument in die Hand, das alle wichtigen Aufgaben zusammenfasst: Nachfolgeziele, Vermögensplan, Vollmachten, letztwillige Verfügungen, persönliche Verfügungen zu Vorsorge und Betreuung, Patientenverfügung und Notfallplan.
Kontakt:
Ulrich Herfurth, Rechtsanwalt
www.herfurth.deyoutube.com
Das deutsche Erbrecht bestimmt eine gesetzliche Erbfolge unter Verwandten und Ehepartnern, die der Erblasser jedoch durch eine letztwillige Verfügung anders gestalten kann. Allerdings muss er dabei beachten, dass ein bestimmter Kreis der gesetzlichen Erben mindestens Vermögen in Höhe der halben Erbquote bekommen muss, den Pflichtteil. Oft bestehen falsche Vorstellungen, wer im weiteren Familienkreis Erbe und wer Pflichtteilsberechtigter ist. Bei der Nachlassplanung muss der Erblasser nun entscheiden, wer als Nachfolger erwünscht und wer jedenfalls unerwünscht ist und ausgeschlossen werden muss. Schwierige Verhältnisse entstehen oft in Erbengemeinschaften, bei Vererbung an Minderjährige oder wenn eine Erbenhaftung droht.
Erfahren Sie mehr bei Take5 zum Thema "Erben und Nachlassplanung".
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Die meisten Menschen haben ihre persönlichen Vorstellungen, wie sie ihr Vermögen an die nächste Generation weitergeben wollen. Dazu müssen sie aber ihren letzten Willen in geeigneter und vor allem wirksamer Form erklären. Der sichere Weg ist eine notarielle Urkunde mit dann öffentlicher Verwahrung. Oft werden aber auch Privattestamente errichtet, die technisch richtig sein müssen, um wirksam zu sein. Besondere Anforderungen gelten für das Ehegattentestament, bei dem sich beide Partner binden, allerdings nicht endgültig. Ein Erbvertrag bindet beide Parteien hingegen sofort. Inhaltlich sollten bei all diesen Formen bestimmte Rechte vorgesehen sein, damit unvorhergesehene Situationen in geeigneter Weise behandelt werden können.
Erfahren sie mehr bei Take5 - wir informieren Sie über die wichtigsten Aspekte zum Thema "Testament & Erbvertrag".
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Die meisten Menschen haben ihre persönlichen Vorstellungen, wie sie ihr Vermögen an die nächste Generation weitergeben wollen. Dazu müssen sie aber ihren letzten Willen in geeigneter und vor allem wirksamer Form erklären. Der sichere Weg ist eine notarielle Urkunde mit dann öffentlicher Verwahrung. Oft werden aber auch Privattestamente errichtet, die technisch richtig sein müssen, um wirksam zu sein. Besondere Anforderungen gelten für das Ehegattentestament, bei dem sich beide Partner binden, allerdings nicht endgültig. Ein Erbvertrag bindet beide Parteien hingegen sofort. Inhaltlich sollten bei all diesen Formen bestimmte Rechte vorgesehen sein, damit unvorhergesehene Situationen in geeigneter Weise behandelt werden können.
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