Der Bundestag hat die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten abgeschwächt. Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern sind nicht mehr dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Von diesem Bürokratieabbau profitieren nahezu 90% der Handwerksbetriebe (Quelle: Spon.de)