Am 19.01.2017 fällte der BGH zu Aktenzeichen VII ZR 235/15 ein wegweisendes Urteil in einem Fall, den unsere Bauabteilung durch drei Instanzen hindurch begleitete.
Ab dem 25.05.2018 regelt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO-EU 2016/679) die Verarbeitung personenbezogener Daten für die gesamte Europäische Union einheitlich. Über die umfangreichen Änderungen des Datenschutzrechts informierten Rechtsanwalt Karsten M. Keilhack aus unserer Kanzlei gemeinsam mit Herrn Christoph Nienhaus (IT-Leiter Deutschland Cisco Systems GmbH, Düsseldorf).