Google hat mit seinem neuen Update für den Webbrowser Chrome, 6 Sicherheitslücken geschlossen, die als hoch Riskant eingestuft wurden. Üblicherweise nennt Google auch hier keine weiteren Details zu den Sicherheitslücken. Auf welchem Stand Ihr Webbrowser sich gerade befindet, können Sie durch Aufruf des Einstellungsmenüs herausfinden und ggf. Aktualisieren.
https://www.heise.de/news/Webbrowser-Google-schliesst-sechs-Sicherheitsluecken-in-Chrome-7305732.html
Datenschutzaufsichtsbehörden veröffentlichen Checkliste zur Prüfung von AV-Verträgen
Mehrere Aufsichtsbehörden, darunter auch die Sächsische Datenschutzbeauftragte, haben auf ihren Webseiten Dokumente zur Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen (bei Webhostern) veröffentlicht. Die Hilfestellung in Form einer praktischen Checkliste ist grundsätzlich begrüßenswert, allerdings sind die darin enthaltenen Anforderungen zum Teil außerordentlich restriktiv und können in der Praxis zu großen Schwier...
Informationspflichten bei Videoüberwachung: Zweck und berechtigte Interessen
"Bevor eine Videokamera aktiviert wird, ist für jede Verarbeitung eindeutig zu bestimmen und festzulegen, welcher Zweck mit der Videoüberwachung erreicht werden soll. Eine Videoüberwachung kann eingesetzt werde, um vor Einbrüchen, Diebstählen oder Vandalismus zu schützen. Soll daher die Videoüberwachung vor Einbrüchen, Diebstählen oder Vandalismus schützen, ist darin grundsätzlich ein berechtigtes Interesse zu sehen."
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Unbekannte sind vor geraumer Zeit an die Telefonnummer der Alt-Kanzlerin Angela Merkel gelangt. Ziel war, sich Zugang zu dem WhatsApp-Konto der Präsidentin der Europäischen Zentralbank, Christine Legarde, zu verschaffen.
Die "Hacker" sind dabei äußerst clever vorgegangen. Bei dem sogenannten Social Engineering, versuchen Hacker durch zwischenmenschliche Beeinflussung das Vertrauen ihrer Opfer zu gewinnen und somit an sensible Daten zu gelangen.
https://www.heise.de/news/Telefonangriff-Betrueger ...