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Jurebus GmbHhat einen Beitrag geschrieben.20. Juni 2023
Jurebus bietet Anwaltskanzleien die Vermittlung von Mandatsanfragen – ohne gegen das Provisionsverbot nach § 49b Abs. 3 BRAO zu verstoßen. Denn gezahlt wird seit jeher lediglich für die neu vermittelten Anrufe bzw. Mandatsanfragen – und nicht für die Vermittlung bereits zustande gekommener Mandate, wie sie im Dresdner Fall streitgegenständlich waren. Mehr Infos finden Sie im verlinkten Beitrag.

OLG Dresden: Erfolgsunabhängige Mandatsakquise wie Jurebus ist BRAO-konform

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