Das Landgericht München 🧑🏻🎓 hat in seinem Urteil (Az.: 3 O 17493/20) die rechtswidrige Einbindung von Google Fonts durch die sog. Remote-Einbindung festgestellt.
Chinesisch? 🉐
Für uns nicht. 👍
Gerne prüfen wir Eure Webseiten gratis, und helfen Euch auch, das Ganze nachher zu reparieren. 👩🏽💻
Wie das geht? Einfach hier klicken:
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