Wichtige Voraussetzungen für die Gründung sind:
- Die Gesellschaft muss den Zusatz „Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung“ oder „Part GmbB“ führen.
- Es muss eine gesetzliche Berufshaftpflichtversicherung unterhalten werden.
Die Bezeichnung „Partnerschaftsgesellschaft“, „PartG“ oder „Part Gesellschaft“ war bisher bekannt und auch verbreitet. Diese ist jetzt durch den Zusatz „Gesellschaft mit beschränkter Berufshaftpflicht“, „GmbB“ erweitert worden. Welche Form der Bezeich...
Am 5. Juli 2013 ist das Gesetz zur Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung vom Bundesrat verabschiedet worden. Somit gibt es ab jetzt für Freiberufler die Möglichkeit, eine Partneschaftsgesellschaft zu gründen, welche ähnlich wie die GmbH ihre Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränken kann.
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