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Kaufmann Rüedi Rechtsanwälte AG, Luzern

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Kaufmann Rüedi Rechtsanwälte AG, Luzernhat einen Beitrag geschrieben.14. September 2015
Die Erwähnung von negativen Tatsachen in Arbeitszeugnissen, wie etwa länger andauernde Krankheiten, ständiges Zu-Spät-Kommen oder – im Extremfall - während des Arbeitsverhältnisses begangene Straftaten bereitet dem Personalverantwortlichen oft Kopfschmerzen. Nachfolgender Beitrag soll aufzeigen, wann sich die Erwähnung von Negativas rechtfertigt oder gar aufdrängt. http://www.krlaw.ch/uploads/media/krfacts_September_2015_Erwaehnung_von_negativen_Tatsachen_in_Arbeitszeugnissen.pdf