Die Erwähnung von negativen Tatsachen in Arbeitszeugnissen, wie etwa länger andauernde Krankheiten, ständiges Zu-Spät-Kommen oder – im Extremfall - während des Arbeitsverhältnisses begangene Straftaten bereitet dem Personalverantwortlichen oft Kopfschmerzen. Nachfolgender Beitrag soll aufzeigen, wann sich die Erwähnung von Negativas rechtfertigt oder gar aufdrängt.
http://www.krlaw.ch/uploads/media/krfacts_September_2015_Erwaehnung_von_negativen_Tatsachen_in_Arbeitszeugnissen.pdf