Und welche Anforderungen müssen vor dem Betreten von nicht tragfähigen Dachflächen erfüllt werden?
In der DGUV-Information 203-058, im BGI 5074 und in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten wurden diesbezüglich Regeln festgelegt. Infos dazu finden Sie im folgenden Artikel: http://keesafety.de/aktuelles/arbeiten-auf-nicht-tragfaehigen-industriedaechern
Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat die "Bußgeldkataloge zur Arbeitsstättenverordnung" veröffentlicht. Bei einer Kontrolle können so schnell mal 5.000 € pro Mangel fällig werden. Lesen Sie mehr dazu: http://keesafety.de/aktuelles/bussgelder-im-arbeitsschutz
Kee Safety GmbHhat einen Beitrag geschrieben.22. Februar 2016
Sie haben Kee Gate, unsere selbstschließende Sicherheitstür, bereits kennengelernt. Sie ist CE-gekennzeichnet, mehrfach getestet und normkonform nach DIN EN 14122. Im Folgenden lernen Sie 3 Gründe kennen, warum Sie NICHT vergessen sollten, die selbstschließende Sicherheitstür zu installieren: http://keesafety.de/aktuelles/3-gruende-fuer-selbstschliessende-sicherheitstuer
Kee Safety GmbHhat einen Beitrag geschrieben.23. Dezember 2015
Wir bedanken uns für die sehr gute Zusammenarbeit und freuen uns auf ein erfolgreiches Jahr 2016 mit Ihnen.
Wir verabschieden uns heute in die Betriebsferien. Ab dem 4. Januar sind wir wieder für Sie da!