Die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs) ist seit dem 1.1.2013 von 400 € auf 450 € angehoben worden. Diese Übersicht zeigt auf einen Blick, was der Arbeitgeber zahlen muss, wenn er im Jahr 2013 einen Minijobber beschäftigt: http://bit.ly/UvGk43
Das Bundesfinanzministerium hat mit seinem Schreiben vom 17.12.2012 (IV C 5 - S 2353/08/10006:003; 2012/1137644) die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für berufliche und betriebliche Auslandsreisen veröffentlicht. Wir haben eine Übersicht erstellt und die Änderungen fett markiert - für den einfachen und schnellen Überblick: http://bit.ly/RGdiB3
Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen aller Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, zu verwenden. Sie müssen also Ihre E-Bilanz für den Jahresabschluss 2013 (also in 2014) über die elektronische Plattform Elster an die Finanzverwaltung übermitteln. Lesen Sie hier worauf Sie achten sollten... http://bit.ly/MLvCiK