Die deutsche Bundesnetzagentur hat das Wassermisch- und Dosiergerät Aquamix 32 einer Überprüfung der CE-Konformitätserklärung sowie eine messtechnische Überprüfung auf die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) vorgenommen.
Die elektromagnetische Belastung unseres Wassermisch und Dosiergerätes Aquamix 32 entspricht der in den §§ 8 und 9 EMVG aufgeführten Kennzeichnungspflicht und den in § 4 EMVG benannten Anforderungen. Dies wurde uns von der deutschen Bundesnetzagentu...