Aufgepasst an alle Online-Händler!
Die Steuerregelungen innerhalb der EU werden ab dem 1. Juli 2021 geändert. Die Einfuhr der neuen Umsatzsteuerreform wirkt sich auf den grenzüberschreitenden Online-Handel aus, vor allem auf kleinere Händler.
Die bisher geltenden Umsatzsteuer-Lieferschwellen für den B2C Online-Handel innerhalb der EU werden durch eine einheitliche Umsatzgrenze in Höhe von 10.000 € ersetzt. Wird die neue festgelegte Umsatzgrenze mit einer Lieferung an B2C Kunden überschritten, ...