Nachdem im Februar 2022 bereits ein Referentenentwurf zur dauerhaften Einführung der virtuellen Hauptversammlung (HV) veröffentlicht worden ist, hat nun das Bundesministerium der Justiz am 27. April 2022 einen Regierungsentwurf publiziert. Eines vorneweg: Der Regierungsentwurf unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Referentenentwurf. Deshalb möchten wir Ihnen in unseren neuesten News die wesentlichen Eckpunkte des Regierungsentwurfes stichpunktartig skizzieren:
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In seinem neuesten Newsletter informiert Link Market Services über die ersten Erfahrungen, um für Ihre Hauptversammlung gegebenenfalls noch Hilfestellung und Entscheidungsgrundlagen zu geben.
Insbesondere liefern wir wertvolle Tipps in Sachen Veröffentlichung der Einladung im Bundesanzeiger:
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Seit dem 3. September 2020 sind die Regeln zur Verbesserung der Aktionärskommunikation in Deutschland in Kraft. Doch noch immer ist die vorgesehene elektronische Übermittlung eindeutiger, standardisierter Informationen nicht vollumfänglich möglich. Dementsprechend strotzen die veröffentlichten Tabellen zur Bekanntgabe von HV-Einladungen in der Praxis häufig vor ausführlicher Prosa, wo eigentlich klare, knappe Angaben gefragt sind. Eine Bestandaufnahme von Katrin Bahlo, Senior Beraterin bei Link ...
Mehr Aktionärsrechte für Online-Hauptversammlungen – das hat sich die neue Bundesregierung ins Hausaufgabenheft, sprich den Koalitionsvertrag, geschrieben. Aber was könnte das konkret bedeuten?
Darüber hat sich Daniela Gebauer, Senior Beraterin bei Link Market Services, in der neuesten Ausgabe von AnlegerPlus Gedanken gemacht:
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Hauptversammlung - Quo vadis - Unser Geschäftsführer Bernhard Orlik spricht im Adventskalender des österreichischen IR-Interessenverbands CIRA: https://youtu.be/gF-8YSgPB5E .
Es bleibt spannend!
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