Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 Abs.1 verpflichtet SIE, als Unternehmer dazu, Ihre Einrichtung auf Elektrosicherheit zu prüfen. Konkretisiert wird dies durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) bzw. DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV-V A3).
ACHTUNG! Machen Sie sich nicht strafbar und lassen Sie prüfen:
(1) Wer durch eine in § 25 Abs. 1 (BetrSichV) bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben...
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, für die Sicherheit der Angestellten in Ihrem Unternehmen zu sorgen.
Dazu gehört die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln auf Einhaltung der elektrischen Sicherheit, die Erstprüfung vor Inbetriebnahme und Änderung, sowie Reparatur, als auch die regelmäßige Wiederholungsprüfung in unterschiedlichen Intervallen.
Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme?
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert ...
Laut § 2 Abs. 6 BetrSichV darf nur eine „befähigte Person“ (TRBS 1203) die Elektroprüfungen durchführen.
In den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 werden die erforderlichen Qualifikationen der prüfenden Person genau definiert.
Voraussetzungen für eine befähigte Person:
Die befähigte Person muss eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem elektrotechnischen Beruf, sowie mindestens eine einjährige Berufserfahrung vorweisen.
Des Weiteren muss diese Person eine zeitn...
Als Unternehmer ist man immer darauf bedacht, die Kosten so gering wie möglich zu halten.
So fällt oftmals die Entscheidung auf eine Prüffirma, die damit wirbt, zu günstigsten Preisen, schnellstmöglich diese Prüfungen durchzuführen.
ABER: Solche Angebote bieten Ihnen kein gutes Prüfmanagement. Die Qualität solcher Prüffirmen lässt meistens sehr zu wünschen übrig.
Sie müssen sich immer vor Augen führen, dass bei unsachgemäßer Prüfung, im Schadensfall der Unternehmer und nicht derjenige, de...
Laut § 14 BetrSichV hat der Arbeitgeber sorge zu tragen, dass Prüfergebnisse von elektrischen Betriebsmitteln ordnungsgemäß dokumentiert werden. Durch ein Prüfprotokoll kann er dieses im Schadensfall nachweisen.
➤ Nicht jedes Prüfprotokoll ist rechtssicher!
Die Dokumentation muss aussagekräftig sein und jedes Prüfergebnis muss dem Prüfgerät eindeutig zugeordnet werden können.
➤ Änderung von BGV A3 zu DGUV Vorschrift 3
Am 1. Mai 2014 ist die Vorschrift „BGV A3“ zur „DGUV Vorschrift 3“, aufgrund des Zusammenschlusses der öffentlichen Unfallversicherungsträger und der Berufsgenossenschaften, umbenannt worden. Inhaltlich hat sich dabei nichts verändert.
➤ Änderung von GUV-V A3 zu DGUV Vorschrift 4
Am 1. Mai 2014 ist die Vorschrift „GUV-V A3“ zur „DGUV Vorschrift 4“, aufgrund des Zusammenschlusses der öffentlichen Unfallversicherungsträger und der Berufsgenossenschaf...