Der Deutschen Bundestag hat am 23.06.2023 das Gesetz „zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ beschlossen. Die Bundesregierung bezeichnet das Gesetz als "eines der modernsten Einwanderungsgesetze der Welt". Das neue Gesetz soll "frühestens am 01.12.2023" in Kraft treten. Ende 2020 standen hierzulande rund zwei Millionen Stellen offen.
Die Fachkräfteeinwanderung ist nun als sogenanntes „drei-Säulen-System“ ausgestaltet. Dies umfasst eine sogenannte Fachkräftesäule, eine Erfahrungssäule ...
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