Die 261. Lieferung dieses renommierten Großkommentars bringt im Februar 2014 Neubearbeitungen und Aktualisierungen zu mehreren besonders wichtigen Vorschriften. Im Einzelnen möchten wir vor allem auf folgende Hauptkommentierungen hinweisen:
§ 2a EStG (Negative Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten) überarbeitet von Dr. Klaus Herkenroth, Rechtsanwalt/Steuerberater und Dr. Andreas Striegel, Rechtsanwalt/Steuerberater/Attorney at Law, beide Frankfurt.
http://www.ertragsteuerrecht.de/21086.htm
Buschhüter / Striegel veröffentlichen mit den "IFRS for SMEs" nunmehr auch ein Buch, dass die Anwendung der IFRS für kleine und mittelständische Unternehmen darstellt. Die IFRS für SME sehen gegenüber den IFRS eine vereinfachte Rechnungslegung vor, um die internationale Vergleichbarkeit von Finanzinformationen zu ermöglichen. Dies ist nicht nur ein Vorteil für Eigen- und Fremdkapitalgeber, sondern auch für kapitalsuchende Unternehmen.
Mit dieser Veröffentlichung werden die Darstellungen zu de...
Striegel/Schütz veröffentlichen den zweiten Teil des Beitrages "Grunderwerbsteuer bei der Nachfolgeplanung", der sich mit grunderwerbsteuerlichen Folgen von Übertagungen in mehrstufigen Familienstrukturen beschäftigt.
Mehrstufige Familienstrukturen sind oft zur Risikoabschirmung sowie zur steuerlichen Gestaltung im Hinblick auf Ertrags- aber auch Erbschaftsteuern beliebt.
Erben und Vermögen Nr. 11 vom 06.11.2013 Seite 363
Hannes Teuscher und Andreas Striegel veröffentlichen eine aus der Sicht der deutschen Investoren aufgebaute Darstellung über das Schweizer Steuerrecht. Das Buch ergänzt die Abfassungen zum US-amerikanischen und österreichischen Steuerecht. Die Grundlagen des französischen Steuerrechts werden im Sommer 2014 veröffentlicht.
Erich Schmidt Verlag (ESV)