Francisco Partners übernimmt übernimmt von CDK Global den Geschäftsbereich CDK International. CDKI ist der Marktführer im Bereich Dealer Management Systeme (DMS) für den Automobil-Einzelhandel in den Regionen EMEA und Asien. Zu den Lösungen von CDKI gehören die DMS-Systeme
- Autoline
- DRACAR+
- Optima 21
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https://bit.ly/3uki9fw
Am 19.01.2021 hat die Bund-Länder-Kommission rückwirkend zum 01.01.2021 eine Sofortabschreibung für Hard- u. Software beschlossen. Für Anschaffungen aus dem Jahr 2020 soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Restwert im Jahr 2021 vollständig abzuschreiben.
https://bit.ly/3qDFfLS
Für die Jahre 2021 bis 2023 erfolgt eine Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer. Die Entfernungspauschale erhöht sich um 5 Cent auf EURO 0,35 je Entfernungskilometer (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
https://bit.ly/3pwsFN6
Zur Vergütung des Aufladens eines Firmenwagens beim Arbeitnehmer zu Hause lässt die Finanzverwaltung monatliche Pauschalen zu (BMF Schreiben vom 29.09.2020 IV C5 - S, BStBL 2020 I S. 972). Diese wurden ab 2021 bis Ende 2030 wie folgt erhöht:
https://bit.ly/3o4ZuzM
Mit dem Jahr 2021 beginnt die Rückführung des Solidaritätszuschlags. Für rund 90% der Lohn- und Einkommensteuerzahler entfällt damit ab 01.01.2021 der Soli (BGBl 2019 I S. 2115). Ferner erfolgt eine deutliche Anhebung der Grenzbeträge (Nullzone), bis zu deren Höhe kein Solidaritätszuschlag erhoben wird.
Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn können Arbeitgeber einen steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss an ihre Arbeitnehmer auszahlen. Diese Regelung galt ursprünglich für den Zeitraum 01.03.2020 bis 31.12.2020. Der Zeitraum für die Corona-Sonderzahlung wurde jetzt bis Mitte 2021 verlängert.
Wenn Sie an Ihre Mitarbeiter Computer, Smartphones oder Tablet-Computer verschenken, fällt lediglich eine Pauschalsteuer in Höhe von 25 Prozent an. Egal, wie teuer die Geräte sind (§ 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG). Sozialabgaben fallen nicht an (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 SvEV). https://bit.ly/2VSW5bP
Einkaufsgutscheine für Ihre Mitarbeiter bleiben bis zu einem Betrag von EURO 1.080,00 im Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, sofern keine anderen Rabatte gewährt wurden. Allerdings dürfen Sie nur Gutscheine für Waren Ihres Sortiments ausgeben. https://bit.ly/3grPtKS