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OBSECOM GmbHhat einen Beitrag geschrieben.15. August 2020
Wir bringen Sie am Mittwoch 07.10.2020 ab 19:00 Uhr in einem interaktiven Online-Event auf den aktuellen Stand zu wichtigen Urteilen des BGH und des EuGH mit Auswirkungen auf die Werbebranche. Diskutieren Sie mit unseren Experten im Live-Stream über Online-Marketing, Wettbewerbsrecht und Datenschutz: https://www.obsecom.eu/Blog/experten-livestream-datenschutz-online-marketing-leadgenerierung

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OBSECOM GmbHhat einen Beitrag geschrieben.28. Mai 2020
Der BGH schafft Klarheit für Einsatz von Tracking-Cookies auf Webseiten und beendet Diskussion um die fehlende Umsetzung der Richtlinie 2002/58/EG in deutsches Recht. Bei Cookies zur Erstellung von Nutzerprofilen für Zwecke der Werbung oder Marktforschung ist die aktive Einwilligung des Nutzers erforderlich. Voreingestellte Ankreuzkästchen sind unzulässig. https://www.obsecom.eu/Datenschutz-Blog
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OBSECOM GmbHhat einen Beitrag geschrieben.24. Mai 2020
Dr. Tina Kärcher-Heilemann und Florian Wuttke, Geschäftsführer der OBSECOM GmbH und Datenschutzbeauftragter (GDDcert EU), informieren zu rechtlichen Fragen des Beschäftigtendatenschutzes und Fürsorgepflichten des Arbeitgebers bei Rückkehr in den Betrieb nach dem Corona-Lockdown https://dreitor.de/blog/zurueck-aus-dem-lockdown-fuersorgepflicht-des-arbeitgebers-bei-der-rueckkehr-an-den-arbeitsplatz/

Zurück aus dem Corona-Lockdown | Arbeitsrecht | DREITOR Blog

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Was gibt es bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz datenschutzrechtlich zu beachten? DREITOR im Interview mit Florian Wuttkewww.dreitor.de
Zurück aus dem Corona-Lockdown | Arbeitsrecht | DREITOR Blog
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OBSECOM GmbHhat einen Beitrag geschrieben.1. Januar 2020
Das Team der OBSECOM GmbH wünscht Ihnen geruhsame Weihnachten und einen guten Start in das neue Jahr 2020! Schützen Sie Ihre Privatsphäre!
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OBSECOM GmbHhat einen Beitrag geschrieben.12. Juli 2019
Nach fehlgeschlagenen Versuchen das EU-Austrittsabkommen im Unterhaus zu verabschieden besteht die Möglichkeit, dass Großbritannien die EU zum 31.10. mit einem harten Brexit verlässt. Lesen Sie hier was britische und EU Unternehmen in Hinblick auf den Transfer personenbezogener Daten zwischen der EU und UK im Falle eines harten Brexit zu beachten haben: https://www.obsecom.eu/DatenschutzUndBrexit
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OBSECOM GmbHhat einen Beitrag geschrieben.3. Juli 2019
Als Amtsträger sind NotarInnen verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten unabhängig von der Mitarbeiterzahl zu bestellen. Als externe Datenschutzbeauftragte ist das Team der OBSECOM GmbH Ihr kompetenter Ansprechpartner zu datenschutzrechtlichen Fragen in Notarkanzleien und berät Sie umfassend und persönlich mit umfangreichen Erfahrungen aus bestehenden Mandaten https://www.obsecom.eu/Notarkanzlei

OBSECOM: Ihr Externer Datenschutzbeauftragter in Stuttgart

OBSECOM berät Sie persönlich als externer Datenschutzbeauftragter aus Stuttgart bundesweit zu Datenschutz, Hinweisgeberschutz und Informationssicherheit.obsecom.eu
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